Änderung: Photovoltaik-Montage gehört künftig zum Dachdeckerhandwerk

Neuer Dachstuhl Dachdecker und Photovoltaik

26.03.2025: Die Installation von Photovoltaikanlagen wird ab sofort eindeutig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet. Dies ist das Ergebnis einer Änderung im „Abgrenzungsleitfaden“, der zwischen dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vereinbart wurde. Bislang galt die Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachstruktur als „Minderhandwerk“, was zur Folge hatte, dass diese Arbeiten auch von nicht eingetragenen Handwerkern ausgeführt werden durften.

Diese Regelung führte dazu, dass einige Unternehmen keine Eintragung in die Handwerksrolle benötigten und die Verantwortung für Mängel und Schäden unklar blieb. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte wiederholt betont, dass die Montage von Solaranlagen immer in die Dachkonstruktion eingreife – sei es durch statische Veränderungen oder andere bauphysikalische Effekte.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2013 bestätigte diese Sichtweise. Dies führte dazu, dass der Passus im Abgrenzungsleitfaden nun gestrichen wurde. Zukünftig wird jede Arbeit auf der Gleichstromseite von Photovoltaikanlagen als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks betrachtet und erfordert eine Eintragung in die Handwerksrolle. Diese Änderung stellt einen wichtigen Erfolg für das Dachdeckerhandwerk dar.

Bedeutung der neuen Regelung für die Branche

Durch die Änderung des Abgrenzungsleitfadens wird die Montage von Photovoltaikanlagen nicht nur handwerksrechtlich klar dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet, sondern auch das Risiko von Mängeln und falschen Montagen verringert. Der ZVDH hatte intensiv für diese Änderung gekämpft, unter anderem durch die Aufklärung über die Folgen fehlerhafter Installationen, die häufig mit schwerwiegenden Schäden verbunden waren. Die nun präzise Zuordnung erleichtert es, Verstöße gegen die Handwerksvorschriften zu ahnden und gegebenenfalls abzumahnen.

Für die Handwerkskammern bedeutet die Änderung auch eine klarere Zuständigkeit. Ab sofort sind alle Photovoltaik-Montagen auf Dächern den Dachdeckern zugewiesen, was die Verwaltung vereinfacht. Zudem wird es für Bauherren deutlich, dass die Installation von Solaranlagen ausschließlich von qualifizierten und eingetragenen Dachdeckern durchgeführt werden sollte. Der ZVDH hat zudem die Webseite www.pv-dachdecker.de eingerichtet, um Bauherren zu informieren und ihnen zu helfen, qualifizierte Dachdeckerbetriebe für ihre Photovoltaikanlage zu finden.

Auswirkungen auf die Zukunft des Photovoltaik-Marktes

Der ZVDH begrüßt die Änderungen als wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung im Bereich der Photovoltaik-Montage. Da die Nachfrage nach Solaranlagen weiterhin wächst, ist es entscheidend, dass diese Arbeiten fachgerecht und sicher durchgeführt werden. Die neue Regelung sorgt dafür, dass Dachdeckerbetriebe mit entsprechender Fachkompetenz und Erfahrung für die Installation verantwortlich sind, wodurch die Qualität und die Langlebigkeit der Anlagen verbessert werden. Gleichzeitig wird das Vertrauen in das Handwerk gestärkt.

Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich darauf verlassen können, dass die Installation ihrer Photovoltaikanlage von qualifizierten und rechtlich anerkannten Handwerkern durchgeführt wird. Der ZVDH und die Handwerkskammern können nun leichter gegen unseriöse Anbieter vorgehen, die möglicherweise nicht über die erforderliche Fachkompetenz verfügen.

Insgesamt trägt die neue Regelung dazu bei, den Markt für Photovoltaik-Montagen klarer zu strukturieren und sicherzustellen, dass die Installation von Solaranlagen in den Händen von Fachleuten bleibt. Dies kommt sowohl den Bauherren als auch der gesamten Branche zugute.

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