Einheitliche Annahmen für unsere Photovoltaik-Beispielrechnungen
Damit die Wirtschaftlichkeit verschiedener Photovoltaikanlagen vergleichbar ist, verwenden wir für unsere Beispielrechnungen einen einheitlichen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren.
Der Solarstromertrag sinkt dabei gegenüber dem Vorjahr jährlich um 0,4 %. Für eine Anlage mit einem Ertrag von 6.000 kWh im ersten Jahr bedeutet das beispielsweise, dass der Ertrag im zweiten Jahr bei 5.976 kWh liegt. In den Folgejahren wird der Ertrag jeweils erneut um 0,4 % reduziert.
Die Berechnung der Stromkostenersparnis und der Einspeiseerlöse berücksichtigt den tatsächlich angesetzten Ertrag des jeweiligen Jahres. Eigenverbrauch, Einspeisevergütung, Strompreis, Anschaffungskosten, Finanzierung und laufende Betriebskosten werden entsprechend dem jeweiligen Beispielszenario ausgewiesen.
Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen. Die tatsächlichen Erträge und Einsparungen können unter anderem durch Standort, Ausrichtung, Verschattung, Stromverbrauch und zukünftige Energiepreise abweichen.
Typische Photovoltaikanlagen auf Ein- bis Zweifamilienhäusern haben häufig eine Leistung von etwa 6 bis 8 kWp. Welche Leistung tatsächlich auf einem Dach installiert werden kann, hängt unter anderem von der verfügbaren Dachfläche, der Dachform, der Ausrichtung, der Dachneigung und der verwendeten Modultechnik ab.
Für unser Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass die Photovoltaikanlage pro kWp rund 950 kWh Solarstrom pro Jahr produziert. Dieser Wert dient als pauschale Rechenannahme für den spezifischen Solarertrag. Je nach Standort, Ausrichtung, Dachneigung und Modulen kann der tatsächliche Ertrag höher oder niedriger ausfallen.
Laufende Kosten & Betriebskosten einer Photovoltaikanlage
Neben den Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage fallen laufende Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung an. Dazu können beispielsweise Wartung, Reparaturen, Instandhaltung und Versicherungen gehören.
Für die folgende Beispielrechnung werden die laufenden Kosten und die Entwicklung des Solarertrags über einen Zeitraum von 20 Jahren wie folgt berücksichtigt:
- 1 % der Investitionskosten als laufende Kosten im ersten Jahr
- 1,5 % jährliche Steigerung der Betriebskosten
- 0,4 % jährliche Ertragsminderung der Photovoltaikanlage
- 2 % jährliche Strompreissteigerung
- 40 Cent/kWh Strompreis im ersten Jahr als Rechenannahme
- 30 % Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms
- 70 % Einspeisung des verbleibenden Solarstroms
- 20 Jahre Betrachtungszeitraum
- Die Einspeisevergütung wird abhängig von der installierten Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme berücksichtigt.
Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit Teileinspeisung beträgt die Einspeisevergütung bei einer Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 bis einschließlich 10 kWp 7,70 Cent/kWh. Für den darüber hinausgehenden Leistungsanteil gelten die gesetzlichen Staffelungen: bis 40 kWp 6,66 Cent/kWh und bis 100 kWp 5,44 Cent/kWh. Bei Volleinspeisung gelten entsprechend höhere Vergütungssätze.
Die Vergütung wird bei größeren Photovoltaikanlagen nicht pauschal mit einem einzigen Wert angesetzt. Vielmehr wird die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Leistungsstaffel auf die jeweiligen Leistungsanteile angewendet. Bei einer Anlage mit beispielsweise 15 kWp werden somit die ersten 10 kWp mit dem Satz für Anlagen bis 10 kWp und die weiteren 5 kWp mit dem nächstfolgenden Vergütungssatz berücksichtigt.
Steuerliche Behandlung
Für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer können Einnahmen und Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sein. Die steuerlichen Voraussetzungen und Leistungsgrenzen sind dabei zu beachten.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage für mich? Unser Ergebnis der Photovoltaik-Beispielrechnung:
Beispielrechnung: Wirtschaftlichkeit einer 8-kWp-Photovoltaikanlage
Für unser Rechenbeispiel betrachten wir eine Photovoltaikanlage mit 8 kWp Leistung, wie sie für ein Einfamilienhaus geeignet sein kann. Wir gehen von Investitionskosten von 12.000 Euro, einem Eigenverbrauchsanteil von 30 % und einer Einspeisung von 70 % des erzeugten Solarstroms aus.
Annahmen der Beispielrechnung
- Installierte Leistung: 8 kWp
- Investitionskosten: 12.000 €
- Spezifischer Jahresertrag: 950 kWh/kWp
- Jährlicher Stromertrag im ersten Jahr: 7.600 kWh
- Eigenverbrauch: 30 % des erzeugten Solarstroms
- Netzeinspeisung: 70 % des erzeugten Solarstroms
- Strompreis im ersten Jahr: 0,40 €/kWh
- Jährliche Strompreissteigerung: 2 %
- Einspeisevergütung: 7,70 Cent/kWh bei Teileinspeisung und Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026
- Jährliche Ertragsminderung: 0,4 %
- Betriebskosten im ersten Jahr: 1 % der Investitionskosten, entsprechend 120 €
- Jährliche Steigerung der Betriebskosten: 1,5 %
- Betrachtungszeitraum: 20 Jahre
Die Investitionskosten und der Strompreis sind Annahmen für diese Modellrechnung. Tatsächliche Angebote und individuelle Stromtarife können davon abweichen.
- Jährlicher Solarstromertrag
Bei einer Anlagenleistung von 8 kWp und einem angenommenen spezifischen Ertrag von 950 kWh/kWp ergibt sich:
8 kWp × 950 kWh/kWp = 7.600 kWh pro Jahr
Davon werden im ersten Jahr voraussichtlich:
- 2.280 kWh selbst verbraucht
- 5.320 kWh ins öffentliche Netz eingespeist
Durch den angenommenen jährlichen Leistungsverlust von 0,4 % sinkt der Solarstromertrag im Laufe der Jahre leicht. Über 20 Jahre ergibt sich rechnerisch eine Gesamtproduktion von rund 146.450 kWh Solarstrom.
- Ersparnis durch Eigenverbrauch
Der selbst verbrauchte Solarstrom muss nicht beim Energieversorger gekauft werden. Bei einem angenommenen Strompreis von 40 Cent/kWh ergibt sich im ersten Jahr:
2.280 kWh × 0,40 €/kWh = 912 € Stromkostenersparnis
Steigt der Strompreis jährlich um 2 %, erhöht sich der wirtschaftliche Wert des selbst verbrauchten Stroms im Zeitverlauf.
Über 20 Jahre ergibt sich unter diesen Annahmen eine kumulierte Stromkostenersparnis von rund 21.250 Euro.
- Einnahmen aus der Einspeisung
Der nicht selbst verbrauchte Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Für eine Anlage mit 8 kWp, die im genannten Zeitraum 2026 in Betrieb genommen wird, beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung 7,70 Cent/kWh. Dieser Satz gilt für den entsprechenden Inbetriebnahmezeitraum und nicht automatisch für spätere Neuanlagen. Die veröffentlichten EEG-Fördersätze beruhen auf der bis Ende 2026 geltenden Regelung.
Im ersten Jahr ergibt sich daraus:
5.320 kWh × 0,077 €/kWh = 409,64 € Einspeisevergütung
Bei gleichbleibender Vergütung und unter Berücksichtigung des jährlichen Ertragsrückgangs ergeben sich über 20 Jahre Einspeiseerlöse von rund 7.895 Euro.
- Laufende Betriebskosten
Für Wartung, Versicherung und sonstige laufende Kosten setzen wir im ersten Jahr 1 % der Investitionskosten an:
12.000 € × 1 % = 120 € im ersten Jahr
Bei einer jährlichen Kostensteigerung von 1,5 % summieren sich die Betriebskosten über 20 Jahre auf rund 2.775 Euro.
- Ergebnis nach 20 Jahren
Unter den genannten Annahmen ergibt sich folgende vereinfachte Wirtschaftlichkeitsrechnung:
- Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch: ca. 21.250 €
- Einnahmen aus der Einspeisung: ca. 7.895 €
- Summe der Einsparungen und Einnahmen: ca. 29.145 €
- Abzüglich Betriebskosten: ca. 2.775 €
- Wirtschaftlicher Vorteil vor Investitionskosten: ca. 26.370 €
- Abzüglich Investitionskosten: 12.000 €
- Rechnerischer Überschuss nach 20 Jahren: ca. 14.370 €
6. Jährliche Rendite der Photovoltaikanlage
Neben dem Gesamtüberschuss über 20 Jahre ist die jährliche Rendite ein wichtiger Maßstab für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.
Bei einer Anfangsinvestition von 12.000 Euro und einem rechnerischen Überschuss von rund 14.370 Euro nach 20 Jahren ergibt sich zunächst eine Gesamtrendite von etwa 120 % bezogen auf die ursprüngliche Investition.
Die annualisierte Rendite berücksichtigt zusätzlich, dass die Anlage jedes Jahr Stromkosten einspart und Einnahmen aus der Einspeisung erzielt. Unter Berücksichtigung der angenommenen Strompreissteigerung, des jährlichen Ertragsrückgangs und der laufenden Betriebskosten ergibt sich eine geschätzte jährliche Rendite von rund 8,7 %.
Dieser Wert entspricht einer vereinfachten Berechnung des internen Zinsfußes (IRR). Er ermöglicht es, die Investition mit anderen Kapitalanlagen zu vergleichen. Die tatsächliche Rendite kann abhängig von den realen Anschaffungskosten, dem Eigenverbrauch, der Entwicklung der Strompreise und unerwarteten Reparaturen abweichen.
Die Berechnung erfolgt vor Steuern und Finanzierungskosten. Sie stellt keine garantierte Rendite dar.
Fazit: Lohnt sich eine 8-kWp-Photovoltaikanlage?
Unter den getroffenen Annahmen erwirtschaftet die Anlage innerhalb von 20 Jahren einen rechnerischen Überschuss von rund 14.400 Euro nach Investitions- und laufenden Betriebskosten.
Diese vereinfachte Rechnung berücksichtigt keine Finanzierungskosten, Steuern, zusätzlichen Reparaturen, Kosten für einen Stromspeicher oder mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie ist daher eine Orientierung und keine Garantie für eine bestimmte Rendite oder Amortisationszeit.
Wie wirtschaftlich eine Photovoltaikanlage tatsächlich ist, hängt insbesondere von den Anschaffungskosten, dem eigenen Stromverbrauch, dem Eigenverbrauchsanteil, dem Strompreis und den Bedingungen am Standort ab.
Hinweis zur Einspeisevergütung: Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Leistung der Photovoltaikanlage. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung 7,70 Cent/kWh. Dieser Vergütungssatz gilt grundsätzlich für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb genommen werden, können andere Vergütungssätze gelten. Die dann geltenden Regelungen sind gesondert zu prüfen.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die Stiftung Warentest in ihrer Untersuchung zur Rentabilität von Photovoltaikanlagen:
In einem ausführlichen (kostenpflichtigen) Artikel untersucht die unabhängige Stiftung Warentest die Rentabilität von Photovoltaikanlagen.
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