CO2-Steuer: EU-Emissionshandel ab 2027
auf private Haushalte ausgeweitet

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EU-weiter CO2-Preis: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), zu dem der CO2-Preis – umgangssprachlich als CO2-Steuer bekannt – gehört. Er wurde im Zuge des neuen Gesetzes für fossile Brennstoffe eingeführt und dient als Instrument, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Der CO 2-Preis wird seitdem jährlich schrittweise erhöht. Finnland führte die CO2-Steuer als erstes Land weltweit bereits 1990 ein. Seitdem folgen viele Länder dem Beispiel, um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren.

Ab 2027 wird die nationale CO2-Steuer vom EU-Emissionshandel abgelöst, der dann für Privatverbraucher gelten soll. Dadurch werden die Energiepreise voraussichtlich weiter steigen – und zwar im höheren Maße als bisher. Doch wie beeinflusst diese CO2-Abgabe die Heizkosten und was erwartet Eigenheimbesitzer zukünftig? Im folgenden Beitrag finden Sie detaillierte Informationen zur Entwicklung der CO2-Steuer und dem bevorstehenden EU-Emissionshandel.


Das Wichtigste zur CO2-Steuer in Kürze

  • Die Einführung der CO2-Steuer: Seit 2021 muss für jede Tonne emittiertes CO2 eine Summe x bezahlt werden. Produkte und Dienstleistungen verteuern sich dadurch. Damit soll klimaschädliches Verhalten reduziert und auf klimafreundliche Technologie umgestellt werden.  
  • EU-Emissionshandel löst nationale CO2-Steuer ab: Ab 2027 wird die nationale CO2-Abgabe für Unternehmen vom EU-Emissionshandel abgelöst und auf private Haushalte ausgeweitet.  
  • Neue CO2-Abgabe für private Haushalte: Mit der Umstellung auf die neue EU-CO2-Steuer erhöhen sich die Heizkosten für fossile Brennstoffe deutlich.  
  • Verschiedene Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Heizungen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, sind von der CO2-Steuer befreit.
  • Schneller Wechsel, maximale Fördermöglichkeiten: Staatliche Förderprogramme bieten Anreize für einen Heizungstausch. Mit dem Speedbonus gibt es zusätzliche finanzielle Fördermittel.  

Was ist die CO2-Steuer und für wen gilt sie?

Zur Abmilderung des Klimawandels sind insbesondere die Industrieländer gefordert, ihre Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) zu reduzieren. In der Europäischen Union (EU) und somit auch in Deutschland wird aus diesem Grund ein Handel mit sogenannten Emissionszertifikaten betrieben.

Die Zertifikate dienen als finanzielle Abgabe für die Verbrennung klimaschädlicher Materialien. Solche Emissionshandelssysteme existieren für die Energieerzeugung und Energienutzung. Aber auch Fluggesellschaften sind verpflichtet, Zertifikate zu erwerben, wenn sie Kohlendioxid emittieren. Gleichzeitig soll die CO2-Steuer für Unternehmen Anreize schaffen, auf klimafreundliche Energien umzustellen. Der Emissionshandel gilt – neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – als wichtiges Instrument zur Steuerung der Energiewende.

Seit 2021 wird eine CO2-Steuer auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erhoben, die jährlich ansteigt. Die daraus erzielten Einnahmen nutzt der Staat, um Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die Umstellung von Heizsystemen auf erneuerbare Energien sowie die Anschaffung von Fahrzeugen mit umweltfreundlichen Antrieben zu fördern.

Was durch die CO2-Steuer alles teurer wird

Mit der CO2-Bepreisung steigen regelmäßig die Kosten in verschiedenen Bereichen. Am meisten machen sich die höheren Preise derzeit beim Tanken an der Zapfsäule und beim Heizen für den Endverbraucher bemerkbar. Jedoch sind unter anderem auch Produkte im Supermarkt betroffen, denn sowohl die Produktion als auch die Logistik fallen unter die CO2-Steuer, die an die Endverbraucher weitergereicht wird.

Teure fossile Brennstoffe:

  • Heizöl (alle Sorten) ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Erdgas ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Flüssiggas (verflüssigtes Erdgas/Methan, Propan, Butan und andere) ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Fernwärme (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird) ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Benzin (alle Sorten) ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Diesel ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Flugbenzin ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Kohle ist CO2-Steuer-pflichtig
  • Abfälle sind CO2-Steuer-pflichtig

Nationale CO2-Steuer wird vom EU-Emissionshandel abgelöst

Ab dem 01. Januar 2027 soll die nationale CO2-Steuer durch den EU-Emissionshandel (ETS II) für Gebäude, Straßenverkehr sowie für die Nutzung fossiler Brennstoffe in bestimmten Industriesektoren ersetzt werden. Eine CO₂-Obergrenze bestimmt dann die angebotene Zertifikatmenge für den CO₂-Ausstoß im Verkehr und Gebäuden, deren CO2-Obergrenze an den EU-Klimazielen ausgerichtet ist.  

Der Preis für eine Tonne CO2 wird künftig maßgeblich durch die Nachfrage nach fossilen Energieträgern in diesen Sektoren bestimmt. Je höher die Nachfrage bei Einführung ist, desto höher fallen die Preise im EU-Emissionshandel aus. Die Verfehlungen der Bundesregierung im Klimaschutz werden bis 2030 auf etwa 200 Millionen Tonnen beziffert, wie aus dem Projektionsbericht der Regierung hervorgeht. Das Risiko für einen sprunghaften Preisanstieg bei Treibstoffen und Heizkosten gegenüber der nationalen CO2-Steuer besteht, sofern sich an dieser Zahl bis dahin nichts ändert.  


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Neue CO2-Steuer für private Haushalte laut ETS II

Der EU-Emissionshandel gilt aktuell nur für Unternehmen. Ab 2027 soll dieser auch auf private Haushalte ausgeweitet werden und löst damit die nationale CO2-Steuer ab. Wer dann weiterhin mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl heizen möchte, muss CO2-Zertifikate erwerben.

Die bisherige Preisentwicklung bis zum Ende des Jahres 2026 kann aufgrund der vorgegebenen nationalen CO2-Steuer berechnet werden.

Eine Preisentwicklung der CO2-Steuer ab 2027 lässt sich schwer vorhersagen und ist stark von der Nachfrage und der Verfügbarkeit der Zertifikate abhängig. Die Anzahl der Zertifikate ist begrenzt, sodass der Preis steigen wird. Die Preise sollen laut Experten bis zum Jahr 2030 auf 200 bis 300 Euro pro Tonne ansteigen. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien wird daher vor allem für Immobilienbesitzer, die diese selbst nutzen oder vermieten, angeraten.


Hinweis für Immobilienbesitzer

Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, fallen nicht unter die CO2-Steuer. Diese Regelung gilt nicht für den CO2-neutralen Ökostrom aus dem öffentlichen Stromnetz.


Möglichkeiten für Immobilienbesitzer CO2-Steuer zu sparen

Um die eigenen Heizkosten zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Natürlich kann man beim Heizen sparen, indem man in der kalten Jahreszeit den Regler nach unten dreht. Bis zu einer gewissen Gradzahl ist das auch sinnvoll. Wer jedoch in seinem Wohnzimmer nur noch bis 18 Grad Celsius oder noch weniger heizt, weil er CO2-Steuer sparen möchte, muss mit Schimmelbildung rechnen.  

Ein gut gedämmtes Haus mit einem modernen Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien hingegen, spart langfristig sehr viel Geld, wertet die Immobilie auf und zahlt sich somit aus. Für den Umstieg hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Wechsel und damit die Reduktion der Kosten der CO2-Steuer finanziell zu erleichtern.

Erneuerbare Energien kombinieren und viel CO2-Steuer sparen

Der Heizung-Angebotsvergleich hilft Ihnen, den besten regionalen Fachpartner für den Austausch Ihrer Heizungsanlage zu finden. Pelletheizungen oder Wärmepumpen fallen beispielsweise nicht unter die CO2-Steuer. Sie erhalten kostenlose Informationen zu verschiedenen Heizmethoden mit erneuerbaren Energien, mehrere Kostenvoranschläge und fachliche Beratung rund um das Thema Heizungstausch sowie Fördermöglichkeiten von einem geprüften Experten aus dem Fachpartnernetzwerk.

Das Portal Photovoltaik-Angebotsvergleich.de informiert über die Kosten einer Solaranlage sowie die staatlichen Förderungen. Es bietet Verbrauchern exklusive Beratung durch regionale Fachbetriebe aus dem bestehenden Fachpartnernetzwerk mit unverbindlichen Kostenvoranschlägen – selbstverständlich kostenfrei. Die Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit stehen dabei im Vordergrund. PV-Besitzer bleiben von der CO2-Steuer weitgehend befreit. Photovoltaik-Angebotsvergleich wurde mit dem Award für das „Beste Online-Portal 2024“ in der Kategorie Vergleichsportale Solar/Photovoltaik ausgezeichnet. Die Preisverleihung des Deutschen Instituts für Service-Qualität und ntv basiert auf der Meinung von über 55.000 Kundenstimmen.

Kombinieren Sie eine Solaranlage mit einer Wärmepumpe, um möglichst alle Fördermittel bei der Umstellung auf erneuerbare Energien auszuschöpfen und die Sonnenergie optimal auszunutzen. Eine Wärmepumpe ist von der CO2-Steuer befreit. Jedoch muss eine Umrüstung der Hersteller auf natürliche Kältemittel stattfinden, da Verbraucher sonst in eine künftige Kostenfalle tappen könnten. Der Wärmepumpen-Angebotsvergleich.de führt Interessenten durch umfangreiche Informationen zu Wärmepumpen, bietet kostenlose Kostenvoranschläge sowie die bestmöglichen Fördermöglichkeiten von einem regionalen Fachpartner mit umfangreicher Beratung.


CO2-Steuer sparen: Schneller Heizungstausch garantiert maximale Fördermöglichkeiten

Wer künftig CO2-Steuer sparen möchte, sollte sich die Förderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser genauer ansehen:

Im Jahr 2024 stehen für den Wechsel auf klimafreundliche Energien folgende Förderprogramm der Bundesregierung zur Verfügung:

Förderungen im Überblick:

  • Grundförderung 30 %: für selbst genutztes Wohneigentum, indem die Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht wird
  • Einkommensbonus 30 %: für selbst genutztes Wohneigentum mit einem jährlichen Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro
  • Geschwindigkeitsbonus/Speedbonus 20 %: für den schnellen Austausch alter Heizsysteme vor dem 01.01.2029, danach Reduktion um 3 % alle zwei Jahre
  • Innovationsbonus 5 %: für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel verwenden oder Wärme aus dem Erdreich, Grund- oder Abwasser gewinnen

Biomasseheizungen erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 2.500 Euro, sofern die neuen Geräte die Staub-Emissionsgrenzwerte von 2,5 mg/m³ einhalten.

Die Förderungen können kombiniert werden, jedoch bis maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten. Für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit eines Mehrparteienhauses beträgt die maximale Förderung des Heizungstausches 21.000 Euro bei Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro.

Eine Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes besteht darin, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen nach den Maßgaben des Heizungsgesetzes miteinander verknüpft werden können. Insgesamt gilt dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorhanden ist, der somit um 30.000 Euro höher ist als zuvor. Insgesamt lässt sich also nicht nur die CO2-Steuer einsparen, sondern auch der finanzielle Aufwand für eine Umrüstung bleibt überschaubar.

Förderungen für Mehrfamilienhäuser

Für Mehrparteienhäuser erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Gerade hier ist ein Heizungstausch zwingend notwendig, um die Gesetzesvorgaben zu erfüllen und die Mieter vor den hohen Kosten der CO2-Steuer zu schützen.

Für Immobilienbesitzer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern gilt: Die Anträge für die staatlichen Zuschüsse müssen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Hauseigentümer weiterhin den Zuschuss Nr. 458 für den Einbau effizienter Heizungsanlagen.

Förderungen für Photovoltaik 2024: Steuervorteile, Einspeisevergütung, KfW

Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Gewinne aus Photovoltaikstrom für Privatpersonen, wodurch die finanziellen Erträge aus Solaranlagen vollständig den Besitzern zukommen, macht Solaranlagen zu einer ökonomisch attraktiven Option, eigenen Strom zu produzieren. Die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen entfällt auch 2024, ohne dass ein separater Antrag notwendig ist.

Änderungen bei der Einspeisevergütung für Solaranlagen 2024

Seit dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom alle sechs Monate um 1 % gesenkt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Förderungskosten zu begrenzen und gleichzeitig Anreize für den Bau neuer Photovoltaikanlagen zu schaffen. Für bestehende Anlagen bleibt die Vergütung für 20 Jahre konstant. Für neue Anlagen, die nach dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, verringert sich der Vergütungssatz schrittweise aufgrund der 1-%-Regel, bleibt aber ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre in seiner Höhe fix.

Aktuelle Vergütungssätze (ab 1. August 2024):

  • 0,0803 Euro pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung
  • 0,0695 Euro pro kWh für 10 bis 40 kWp Leistung
  • 0,0568 Euro pro kWh für 40 bis 1.000 kWp Leistung

Ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist hinsichtlich der Kosten wie die CO2-Steuer lohnend, schützt vor allem das Klima, schont die Umwelt und markiert einen Meilenstein auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft.


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