Dezentrale Energieversorgung: SFV kritisiert neue Vorgaben für Solaranlagen

Solardach Mehrfamilienhaus

10.02.2025: Die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht in Deutschland neue Höchststände, doch anstatt den Ausbau weiter zu erleichtern, führt die Politik zusätzliche Hürden über das Solarspitzengesetz ein. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) übt scharfe Kritik an den jüngsten Änderungen im Energierecht, die aus seiner Sicht die Bürgerenergie ausbremsen.

Schwarz-Rote Regierung legte 2014 Grundstein für falsche Stromspeicherpolitik

Ein zentrales Problem sieht der SFV in der mangelhaften Speicherpolitik der vergangenen Jahre. „Die damalige Bundesregierung hat es versäumt, den Ausbau von Stromspeichern voranzutreiben. Jetzt sollen problematische Regelungen die Folgen dieser Versäumnisse ausgleichen“, erklärt SFV-Geschäftsführerin Susanne Jung. So führt der Mangel an Speichermöglichkeiten inzwischen dazu, dass es bei hoher Einspeisung von Solar- und Windstrom vermehrt zu Stromüberschüssen kommt.

Mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz werden Solaranlagen ab 2 Kilowatt mit intelligentem Messsystem bei negativen Strompreisen nicht mehr vergütet. Zudem müssen Betreiber neuer Anlagen bis 100 Kilowatt ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen – solange, bis flächendeckend Smart Meter installiert sind. „Für Anlagen ohne Speicher bedeutet diese Regelung erhebliche finanzielle Einbußen“, warnt der SFV. Besonders problematisch seien zudem die steigenden Kosten für intelligente Zähler, die den wirtschaftlichen Anreiz für Photovoltaik-Investitionen schwächten.

Förderung von Langzeitspeichern und flexiblerer Technologie in den Fokus

Taalke Wolf, Expertin für Photovoltaik beim SFV, betont: „Viele Menschen möchten keine zusätzlichen Speicher anschaffen. Dazu kommen steigende Messkosten, die vor allem Mehrfamilienhäuser belasten. Das ist ein Rückschritt für die Energiewende.“ Auch die im vergangenen Jahr eingeführte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung werde durch die neuen Regelungen erheblich verteuert.

Anstatt die Einspeiseleistung zu beschränken, fordert der SFV wirkungsvolle Maßnahmen zur besseren Netzintegration erneuerbarer Energien. Dazu gehören unter anderem der beschleunigte Rückbau fossiler Kraftwerke, die Förderung von Langzeitspeichern und eine stärkere Nutzung flexibler Technologien wie Wärmepumpen.

Der SFV setzt sich seit vielen Jahren für eine dezentrale und bürgernahe Energiewende ein. Doch mit den neuen gesetzlichen Vorgaben droht eine weitere Verkomplizierung, statt den dringend benötigten Ausbau langfristiger Speicher und flexibler Netzlösungen voranzutreiben.

Die neuen Regeln des Solarspitzengesetzes

Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Solarspitzengesetz verabschiedet, das die Stromnetze stabilisieren und regionale Stromausfälle vermeiden soll. Eine zentrale Maßnahme ist die technische Fernsteuerbarkeit von Solaranlagen, um Erzeugungsspitzen besser zu regulieren. Anlagenbetreiber haben bestimmte Übergangsfristen, um diese Anpassungen umzusetzen. Der Bundesrat wird am 14. Februar 2025 über das Gesetz abstimmen, und das Inkrafttreten ist für den 1. März 2025 geplant.

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Einspeisevergütung: Wenn die Strompreise ins Negative rutschen, erhalten Betreiber von Solaranlagen ab 2 Kilowatt mit intelligentem Messsystem keine Vergütung mehr. Darüber hinaus gilt für neu installierte Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt eine Begrenzung der maximalen Einspeisung auf 60 Prozent der Anlagenleistung, sofern eine Einspeisevergütung oder ein Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen wird. Diese Regelung bleibt bestehen, bis der flächendeckende Einsatz intelligenter Messsysteme abgeschlossen ist. Ab März 2025 müssen Solaranlagen ab 7 kWp mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet werden. Die Kosten betragen circa 100 € für die Installation und 30 € jährlich für den Betrieb.

Das Gesetz ist umstritten: Während es die Netzstabilität verbessern soll, sehen Kritiker darin eine Einschränkung für den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien. Sie befürchten zusätzliche Bürokratie und finanzielle Nachteile für Anlagenbetreiber, was Investitionen in Photovoltaik unattraktiver machen könnte.

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