Energiewirtschaftsgesetz: Grünes Licht für Solarspitzengesetz vom Bundesrat

Strommast

17.02.2025: Zwei Wochen nach der Entscheidung des Bundestags hat nun auch der Bundesrat der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), bekannt als Solarspitzengesetz, zugestimmt. Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig war, hätte die Länderkammer noch einen Vermittlungsausschuss anrufen können. Dies wurde jedoch nach Beratungen in den zuständigen Ausschüssen nicht empfohlen.

Das Gesetz wurde von der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen kurz vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht, nachdem sich abzeichnete, dass für eine umfassendere Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine ausreichende parlamentarische Mehrheit gefunden werden konnte. Schließlich unterstützte auch die CDU/CSU den Entwurf im Bundestag.

Neue Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes werden umgesetzt

Mit dem neuen Gesetzespaket werden nun zumindest einige der geplanten Änderungen umgesetzt. Eine zentrale Maßnahme ist die Abschaffung der Förderung für neue Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von zwei Kilowatt in Zeiten negativer Strompreise an der Börse. Als Ausgleich wird bei Installation eines intelligenten Messsystems ein Kompensationsmechanismus eingeführt, der die ausgefallenen Förderzeiten am Ende der 20-jährigen Laufzeit anhängt.

Darüber hinaus enthält das Gesetz verschiedene Regelungen zur Erhöhung der Netzstabilität bei stark schwankender Solarstromerzeugung. Die Kostensätze für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme werden angehoben, um den Rollout dieser Technologie zu beschleunigen. Zudem werden die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Anlagen erweitert und die Möglichkeit zur Überdimensionierung von Netzanschlüssen erleichtert.

Reformen treten voraussichtlich ab 01. März 2025 in Kraft

Neben den genannten Reformen verabschiedete der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 weitere Neureglungen im Energiebereich. Dazu zählt insbesondere die Reform der Direktvermarktung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), um sie flexibler und weniger bürokratisch zu gestalten, sowie die Vermarktung kleinerer Anlagen durch Übertragungsnetzbetreiber reformiert.

Die beschlossenen Änderungen sollen voraussichtlich zum 1. März 2025 in Kraft treten. Bereits am 31. Januar 2025 hatte der Bundestag die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unter dem Titel „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ beschlossen.

Ziel der Neuregelungen ist es, den Eigenverbrauch von Solarstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen und gleichzeitig die Belastung der Stromnetze zu reduzieren. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden durch die Reform dazu angeregt, mehr Energie direkt vor Ort zu nutzen – sei es durch Stromspeicher, Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Anlagen.

Ausstattung der PV-Anlage mit Smart Meter empfohlen

Eine weitere zentrale Maßnahme der EnWG-Novelle ist die Erhöhung der Steuerbarkeit großer Photovoltaikanlagen. Netzbetreiber sollen künftig die Möglichkeit haben, die Einspeisung bei kritischen Netzsituationen gezielt zu regulieren. Dafür sind intelligente Messsysteme erforderlich, deren Einbau bereits seit dem 1. Januar 2025 für Neuanlagen ab 7 kWp verpflichtend ist.

Solange eine PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter ausgestattet ist, darf sie nur 60 % ihrer maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Diese Regelung soll unkontrollierte Einspeisung verhindern und die Netzstabilität sichern. Studien zeigen, dass der Ertragsverlust für Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung dadurch meist unter 10 % bleibt, während Betreiber mit Ost-West-Ausrichtung kaum Einbußen haben.

Zusammenfassend verfolgt das Gesetzespaket drei Hauptziele: die Reduzierung von Überlastungen im Stromnetz durch Solarstrom, mehr Flexibilität für Anlagenbetreiber und verstärkte Anreize zur Eigenstromnutzung. Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung wird die Reform als Solarspitzengesetz bezeichnet.

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