Gebäudeenergiegesetz: Was kommt, was bleibt mit dem Koalitionsvertrag?

Thermostat einer Heizung10.04.2025: Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD plant eine umfassende Überarbeitung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ – offiziell Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – und stellt es unter ein neues Leitmotiv: mehr Technologieoffenheit, Flexibilität und einfache Umsetzbarkeit. In diesem Zusammenhang gilt es, ein weitverbreitetes Missverständnis klarzustellen: Ein eigenständiges „Heizungsgesetz“, das auf eine originäre Initiative des scheidenden Vizekanzlers und Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), zurückginge, existiert nicht.

Eine Initiative der CDU: Das Gebäudeenergiegesetz

Vielmehr handelt es sich bei den entsprechenden Regelungen um Bestandteile des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dessen Grundstein bereits im Jahr 2020 unter der CDU-geführten Bundesregierung von Angela Merkel – u. a. auf Initiative des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier (CDU) – gelegt wurde.

Minister Habeck hat dieses Gesetz im Rahmen der Ampel-Koalition lediglich weiterentwickelt und an die politischen Zielsetzungen der damaligen Bundesregierung angepasst, was weniger einen Neuanfang als vielmehr eine Fortführung bestehender Leitlinien darstellt.

Solarenergie: Mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie, smartere Flächennutzung

Die Solarenergie soll künftig effizienter in das Energiesystem integriert werden – vor allem durch die Kombination mit Speichern und einer stärker netzdienlichen Einspeisung. Private Haushalte sollen aktiver in die eigene Energieversorgung eingebunden werden.

Zugleich wird die Bürokratie für Solaranlagenbetreiber abgebaut, etwa durch digitalisierte Anmeldeprozesse. Darüber hinaus soll die Nutzung von Flächen optimiert und innovative Konzepte wie Agri-, Parkplatz- oder Floating-Photovoltaik gezielt unterstützt werden.

Neue Steuerung durch CO₂-Vermeidung statt Technologiezwang

Nun soll diese Entwicklung in anderer Form fortgesetzt werden. Die neue Koalition will die Wärmeversorgung neu ordnen, jedoch unter neuen Prämissen: Im Zentrum steht künftig nicht mehr eine bestimmte Technologie, wie die oft kritisierte Fokussierung auf Wärmepumpen, sondern die tatsächlich erreichbare CO₂-Vermeidung.

Diese soll künftig als zentrale Steuerungsgröße im GEG dienen. Mit welchen technischen Neuerungen das gelingen soll, bleibt bis dato offen.

Mehr Spielraum beim Neubau und bei der Sanierung

Im Neubau etwa soll der Fokus weiterhin auf klimafreundlichen Lösungen liegen. Aber statt starrer Vorgaben wie der verpflichtenden Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie sollen mehr individuelle Lösungen möglich sein. Auch in der Sanierung wird auf mehr Freiheit gesetzt – flankiert von steuerlichen Anreizen.

Bürgerinnen und Bürger sollen zum Beispiel künftig die energetische Sanierung ererbter Immobilien steuerlich geltend machen können. Darüber hinaus werden zwei zentrale Förderprogramme geschaffen: eines für Neubau, eines für Modernisierung. Das Ziel: weniger Bürokratie, mehr Wirksamkeit.

Staatliche Förderungen im Gebäudeenergiegesetz

Auch die Förderung für Fern- und Nahwärmenetze wird gesetzlich verankert und finanziell aufgestockt. Diese Netze gelten als wichtige Bausteine einer dezentralen, klimafreundlichen Wärmeversorgung. Begleitend dazu soll der Rollout von Smart Metern vereinfacht und beschleunigt werden – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Energieverbrauch und zu dynamischen Stromtarifen.

Was ändert sich nun konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher? Tatsächlich wird nicht alles neu gedacht, sondern bestehende Maßnahmen werden gezielt weiterentwickelt. Vieles, was heute angekündigt wird – wie steuerliche Förderung, Sanierungshilfen oder CO₂-orientierte Steuerung – ist in Teilen bereits gesetzlich vorgesehen oder in Förderprogrammen vorhanden. Die geplanten Änderungen bedeuten also eher eine Vereinfachung und stärkere Fokussierung auf Wirksamkeit als einen radikalen Bruch.

Entlastung bei Energiepreisen: Steuer runter, Umlagen weg

Auch im Bereich der Energiepreise plant die neue Regierung Maßnahmen zur Entlastung: Die Stromsteuer wird auf das europäische Mindestmaß gesenkt, Netzentgelte und Umlagen werden reduziert und die Gasspeicherumlage wird abgeschafft.

Ziel ist eine dauerhafte Entlastung von mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Unternehmen. Gleichzeitig sollen CO₂-Einnahmen sozial gestaffelt zurückgegeben werden – über unbürokratische Förderinstrumente, etwa bei Wohnen und Mobilität.

Die Bundesregierung befürwortet die Einführung des europäischen Emissionshandelssystems ETS 2, um faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu schaffen. Ziel ist es, den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) ab dem Jahr 2027 nahtlos in das neue europäische System zu überführen und so einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Mehr Pragmatismus, weniger Zwang – aber auch weniger Tempo?

Ob all diese Maßnahmen ausreichen, um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Ein Großteil der Gebäude ist unsaniert, fossile Heizsysteme dominieren. Trotz Milliarden an Fördergeldern ist der Fortschritt bisher überschaubar.

Die neue Regierung betont, dass sie an den Klimazielen festhält – aber auf einem Weg, der mehr Rücksicht auf Wirtschaftlichkeit, soziale Verträglichkeit und technische Vielfalt nimmt. Der große Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung ist also nicht unbedingt das „Was“, sondern vor allem das „Wie“. Was am Ende vom Koalitionsvertrag und den vereinbarten Maßnahmen tatsächlich übrig bleiben wird und wie wirksam die Maßnahmen sein werden, bleibt abzuwarten.

 

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD als PDF.

 

Zurück