Neue Regeln: Gesetzliche Änderungen für Photovoltaikanlagen

Vater und Tochter mit PV auf dem Dach des eigenen Hauses

07.02.2025: Am 31. Januar 2025 wurde das Solarspitzengesetz im Bundestag verabschiedet. Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Regelungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland. Die Einspeisevergütung wurde leicht gesenkt und fällt nun bei negativen Strompreisen vollständig weg. Gleichzeitig verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Zeiträume, in denen keine Vergütung gezahlt wurde. Zudem müssen nicht steuerbare Anlagen künftig abgeregelt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren und die Integration der Solarenergie in das Energiesystem zu verbessern.

Anpassungen bei der Einspeisevergütung

Zum 1. Februar 2025 wurden die Vergütungssätze für neu installierte Photovoltaikanlagen angepasst. Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung (kWp) erhalten nun 7,95 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während für größere Anlagen ab 10 kWp nur noch 6,88 Cent pro kWh gezahlt werden. Volleinspeiseanlagen, also Anlagen, die ihren gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, bekommen bis zu 12,60 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp und 10,57 Cent pro kWh für darüber hinausgehende Leistungsteile.

Besonders relevant ist die neue Regelung zur Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. In Zeiten, in denen das Stromangebot die Nachfrage übersteigt und die Strompreise ins Negative fallen, entfällt die Einspeisevergütung vollständig. Diese Regelung betrifft vor allem Zeiträume mit hoher Solarstromproduktion und geringer Nachfrage. Damit soll verhindert werden, dass das Netz durch überschüssigen Strom überlastet wird. Um die wirtschaftlichen Folgen für Anlagenbetreiber abzufedern, verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Phasen, in denen keine Vergütung gezahlt wurde.

Steuerung und Abregelung von Solaranlagen

Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle betrifft die Steuerung und Abregelung von Photovoltaikanlagen. Betreiber von Solaranlagen bis 100 kW müssen künftig sicherstellen, dass die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden kann. Dies gilt insbesondere für nicht steuerbare Anlagen, bis intelligente Messsysteme (Smart Meter) installiert sind. Diese Pflicht zur Abregelung betrifft jedoch nicht Balkonkraftwerke mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die Netzstabilität. Der stetig wachsende Anteil erneuerbarer Energien führt dazu, dass das Netz zeitweise stark belastet wird. Bereits seit 2012 müssen große Photovoltaikanlagen über 30 kWp steuerbar sein, und seit 2021 gilt dies auch für Anlagen über 25 kWp. Mit der neuen Regelung wird nun auch für kleinere Anlagen eine Steuerbarkeit gefordert, insbesondere wenn an demselben Netzanschluss steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen betrieben werden.

Anreize für Bestandsanlagen und neue Fördermöglichkeiten

Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig zur neuen Regelung wechseln. Als Anreiz erhalten sie eine Erhöhung der Vergütung um 0,6 Cent pro kWh. Diese Option bietet vor allem für Anlagenbetreiber eine Chance, die sich auf veränderte Marktbedingungen einstellen möchten. Außerdem bleiben die steuerlichen Vorteile bestehen: Die Erträge von Anlagen bis 30 kW bei Einfamilienhäusern und bis 15 kW pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern sind weiterhin von der Einkommensteuer befreit.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für Investoren ist die Kombination von Photovoltaik mit intelligenten Speichersystemen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) betont, dass durch eine kluge Nutzung von Batteriespeichern die neuen Einschränkungen kaum wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Denn durch die Möglichkeit, Solarstrom direkt vor Ort zu verbrauchen oder zu speichern, lassen sich Einspeisespitzen vermeiden.

Forderung nach schneller Umsetzung der Steuerungstechnik

Die Solarbranche begrüßt die Änderungen im Energierecht, fordert jedoch eine rasche Umsetzung der digitalen Steuerungstechnik. Eine flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen ist entscheidend, um die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent bald wieder aufzuheben. Kritisch sieht die Branche jedoch die Anhebung der Preisobergrenzen für Smart Meter, da sie vor allem kleinere Anlagenbetreiber finanziell belasten könnte.

Photovoltaik bleibt attraktiv, aber mit neuen Herausforderungen

Die neuen Regelungen bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Zwar fällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise weg, doch die Verlängerung des Vergütungszeitraums sorgt für eine gewisse Planungssicherheit.

Zudem bleiben steuerliche Vorteile bestehen, und für Bestandsanlagen gibt es finanzielle Anreize für einen Wechsel zur neuen Regelung. Wer in Solarstrom investieren möchte, sollte sich jedoch mit Speichersystemen und intelligenter Steuerungstechnik auseinandersetzen, um die Wirtschaftlichkeit seiner Anlage langfristig zu sichern. Die Photovoltaik bleibt eine lohnende Investition – jedoch unter veränderten Bedingungen.

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