PV-Anlage steuerfrei: 2025 profitieren noch mehr Anlagenbetreiber
02.04.2025: Der März 2025 schickte deutlich mehr Sonneneinstrahlung auf private Photovoltaikanlagen als der trübe Februar. Einige Gebiete wie der Nordosten und der Süden waren besonders begünstigt. Perfekte Bedingungen für alle, die eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) besitzen oder mit dem Gedanken spielen, sich eine anzuschaffen. Neben dem Umweltaspekt gibt es noch einen weiteren Vorteil: Seit 2022 sind viele kleine private PV-Anlagen steuerfrei. Und ab 2025 wird diese Regelung sogar noch ausgeweitet.
Keine Einkommen- und Gewerbesteuer für kleine PV-Anlagen
Wer eine kleine private Photovoltaikanlage betreibt, muss weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer auf die erzielten Einnahmen zahlen. Doch was bedeutet „klein" in diesem Zusammenhang? Maßgeblich ist die Bruttonennleistung der Anlage, die im Marktstammdatenregister vermerkt ist. Aktuell gilt die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowattpeak (kWp) – und das unabhängig von der Gebäudeart.
Diese Regelung wurde nach und nach verbessert. Während bis Ende 2024 für Mehrfamilienhäuser noch eine Grenze von 15 kWp pro Wohneinheit galt, wird diese Unterscheidung seit 2025 aufgehoben. Das bedeutet: Auch größere Wohngebäude oder gewerblich genutzte Immobilien können von der Steuerbefreiung profitieren, solange die PV-Anlage insgesamt die 30-kWp-Grenze nicht überschreitet. Selbst kleine Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen fallen in diesen Bereich, sodass immer mehr Menschen einfach und steuerfrei Solarstrom erzeugen können.
Umsatzsteuer entfällt auf Kauf und Installation
Nicht nur die Steuerfreiheit auf die erzielten Erträge macht eine PV-Anlage attraktiv, sondern auch die Ersparnis beim Kauf. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie dazugehöriger Solarstromspeicher ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Das bedeutet konkret: Käufer müssen keine Mehrwertsteuer mehr auf die Anschaffung und den Einbau zahlen.
Die Regelung betrifft Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnhäusern oder gemeinnützigen Gebäuden installiert werden. Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung wird automatisch als erfüllt angesehen, wenn die Leistung der Anlage 30 kWp nicht übersteigt und sie im Marktstammdatenregister korrekt eingetragen ist.
Was sich 2025 für PV-Anlagen und Steuern ändert
Mit der Erweiterung der Steuerbefreiung auf alle Gebäudearten ab 2025 wird es für noch mehr Menschen und Unternehmen attraktiv, in Photovoltaik zu investieren. Gerade für Mehrfamilienhäuser – Stichwort Mieterstrom – oder gewerbliche Immobilien mit hohem Energiebedarf wird der Betrieb einer eigenen Solaranlage steuerlich noch vorteilhafter. Das bedeutet, dass auch Vermieter oder kleinere Gewerbebetriebe unkompliziert von günstigem Solarstrom profitieren können.
Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende und sollen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Wer also eine PV-Anlage anschaffen möchte, hat nun eine noch bessere Ausgangslage – sowohl finanziell als auch steuerlich.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen PV-Anlagen-Besitzer beraten
Früher mussten sich viele Betreiber kleiner PV-Anlagen an einen Steuerberater wenden, wenn es um die Einkommensteuererklärung ging. Doch das hat sich geändert: Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder in Sachen Einkommensteuer beraten und die Steuererklärung für sie erstellen.
Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings: Während die Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung übernehmen dürfen, sind sie nicht berechtigt, die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Umsatzsteuerjahreserklärung für Photovoltaikanlagen-Betreiber anzufertigen. Diese Aufgaben müssen entweder selbst erledigt oder an eine Steuerberatung weitergegeben werden.
Jetzt von steuerfreien PV-Anlagen profitieren
Der Betrieb einer kleinen privaten PV-Anlage ist derzeit besonders attraktiv. Die Befreiung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer macht die Anschaffung finanziell lohnend. Seit 2025 ist es noch einfacher, da die 30-kWp-Grenze dann für sämtliche Gebäudearten gilt. Damit lohnt sich eine Photovoltaikanlage nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für Vermieter und Gewerbetreibende.
Es lohnt sich, die Vorteile der Steuerfreiheit zu nutzen und in eine nachhaltige Energiezukunft zu investieren. Hier machen Sie den ersten Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage.