Wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren, können Sie entscheiden, ob Sie den Solarstrom selbst nutzen bzw. teilweise oder vollständig ins Netz einspeisen wollen. Allerdings ist in Deutschland der Anschluss an das öffentliche Stromnetz für jedes Wohnhaus Pflicht, auch wenn kein Solarstrom eingespeist wird.
Für die Einspeisung von Solarstrom müssen eine Reihe von formalen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden technischen Einrichtungen vorhanden sein. Wir klären die Fragen: Wie beantrage ich einen Netzanschluss? Wer schließt meine Anlage an das Netz an? Was ist ein Einspeisepunkt?
Was ist ein Einspeisepunkt?
Der Einspeisepunkt ist der Punkt in Ihrem Haus, an dem der Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. An dieser Schnittstelle geht die Verantwortung vom Produzenten des Sonnenstroms auf den Netzbetreiber über. Dieser Punkt muss nicht mit dem Standort des Einspeisezählers identisch sein.
Erteilt der Netzbetreiber nach erfolgreicher Prüfung der Netzverträglichkeit eine Einspeisezusage für den Solarstrom, wird dem Eigentümer der Photovoltaikanlage der gewählte Einspeisepunkt mitgeteilt. Im Idealfall ist das die nächstgelegene Netzübergabestation. Ist diese weiter entfernt, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Netzbetreibers.
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Wie lautet die Postleitzahl Ihres Solar-Standorts?
Wie erfolgt die Einspeisung?
Bei kleineren Anlagen wird der Solarstrom über den Hausanschluss in das öffentliche Netz eingespeist. Erst bei größeren Photovoltaikanlagen ab 30 kWp muss vor der Installation der Anlage beim örtlichen Energieversorger ein Netzanschluss beantragt werden. Es kann vorkommen, dass die Prüfung der Unterlagen länger dauert, jedoch acht Wochen nicht überschreiten sollte.
Beim Antrag beachten
Wenn Sie bereits bei der Planung einen Einspeiseantrag stellen, sollten Sie die erwartete maximale Nennleistung Ihrer Photovoltaikanlage angeben, die Sie später problemlos nach unten anpassen können, falls nur eine geringere Spitzenleistung erreicht wird. Die Einspeisezusage bleibt dann trotzdem bestehen.
Der Energieversorger führt nach Eingang des Antrags eine Netzverträglichkeitsprüfung durch um festzustellen, ob der bestehende Hausanschluss für die Einspeisung der PV-Anlage ausreichend dimensioniert ist oder durch einen leistungsfähigeren Netzanschluss ersetzt werden muss. Ist dies der Fall, kann ein zusätzliches Netzanschlussentgelt fällig werden. Dies ist jedoch nur bei Anlagen größer als 30 kWp notwendig.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Energieversorger einen Antrag ablehnt, weil er von einer fehlenden Netzverträglichkeit ausgeht. In diesem Fall ist er jedoch nach § 8 EEG zum Ausbau verpflichtet. Allerdings nur, wenn die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht überschritten wird und die Kosten für den Netzausbau nicht mehr als 25 Prozent der Anlagekosten betragen.
Unsere Fachpartner unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und bei der Antragstellung.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, die Photovoltaik Anlage in das Marktstammdatenregister einzutragen.
Technische Voraussetzungen der Stromeinspeisung
Wenn Sie Ihren Solarstrom ins Netz einspeisen wollen, müssen die gesetzlichen Anschlussbedingungen und technischen Normen eingehalten werden. Lassen Sie sich von unseren Partnerunternehmen bei der Wahl der Komponenten unterstützen.
Wechselrichter
Der Wechselrichter spielt hier eine wichtige Rolle, da er den Gleichstrom der PV-Anlage in Wechselstrom umwandelt und einen großen Einfluss auf die Effizienz der Anlage hat. Mit der Wahl des Wechselrichters, der der Norm IEC 77 entsprechen und über einen Spannungsabfallschutz verfügen sollte, beeinflussen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage.
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Einspeisezähler
Der Gesetzgeber schreibt für die korrekte Abrechnung des eingespeisten Stroms einen Zweirichtungszähler oder Einspeisezähler, auch Erzeugungszähler genannt, vor. Auf Basis seiner Messung zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung aus. Die Einspeisevergütung wird nur für Anlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 100 kWp gezahlt, Betreiber größerer Anlagen müssen den Solarstrom selbst vermarkten.
Den Einspeisezähler erhalten Sie entweder kostenpflichtig vom Netzbetreiber oder kaufen ihn selbst bei einem Fachunternehmen. Achten Sie darauf, dass er mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist. Der Einspeisezähler wird beispielsweise im Zählerkasten installiert.
Anhand der Daten des Zählers können Sie auch überprüfen, ob Ihre Photovoltaikanlage ordnungsgemäß arbeitet und die Erträge den Erwartungen entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, die Photovoltaikanlage von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Einspeisemanagement
Ein Einspeisemanager ist in Deutschland für größere Solaranlagen vorgeschrieben, damit der Netzbetreiber bei drohender Überlastung die Einspeisung reduzieren kann. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp, die nach der Verabschiedung der EEG-Novelle installiert wurden, sind von der Reduzierung der Einspeisung auf 70 Prozent ausgenommen.
Sie müssen aber nicht befürchten, bei einer Drosselung oder Abschaltung Geld zu verlieren. Die betroffenen Anlagenbetreiber erhalten für den nicht ins Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber eine Vergütung nach den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Stromspeicher
In einem durchschnittlichen Einfamilienhaushalt werden rund 30 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht. Der nicht benötigte Strom kann, falls vorhanden, in einem Stromspeicher oder einer Strom-Cloud gespeichert werden. Mit einer Wärmepumpe oder einer Wallbox erhöhen Sie den Eigenverbrauch zusätzlich. Damit das Netz zu Spitzenzeiten nicht überlastet wird, werden nur netzdienliche Speicher gefördert.
Holen Sie sich gerne bei Fragen zu diesem Thema Informationen bei unseren spezialisierten Partnern ein.
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Ohne Stromspeicher kann ein Einfamilienhaus mit eigener PV-Anlage ca. 30% des Solarstroms selbst nutzen. Mit einem Solarstrom Speicher ist ein Eigenverbrauch von 60-80% möglich.