Keine Mehrwertsteuer mehr für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher 2023
Gute Nachrichten für Photovoltaik-Interessierte! Die Bundesregierung hat zahlreiche Erleichterungen für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und den Betrieb von Stromspeichern beschlossen. Wir zeigen Ihnen, wie sich das Gesetzespaket auf den Erwerb einer Photovoltaikanlage und die dazugehörigen Komponenten für Sie auswirkt.
Die Streichung der Einkommens- und Umsatzsteuer könnte für einen weiteren Schub beim Ausbau erneuerbarer Energien sorgen. Mit der geplanten Steuererleichterung sinken die Kosten für den Bau einer Solaranlage deutlich. Auf diese Weise schafft die Regierung einen massiven Anreiz für ihre Bürger, in die Photovoltaik zu investieren. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Welche Vorteile bringt das neue Gesetzespaket?
Das Jahressteuergesetz 2022 wurde Ende November 2022 vom Bundestag beschlossen und enthält erstmals Steuererleichterungen für das Jahr 2023 für Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Photovoltaik - Die drei wichtigsten Änderungen:
Die Umsatzsteuer wird von 19 auf null Prozent reduziert, das gilt schon ab Ende 2022, wenn die Anlage erst 2023 in Betrieb geht.
Betreiber kleiner PV-Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig bei Steuererklärungen helfen, wenn PV-Besitzer von der Einkommensteuerpflicht befreit sind.
Bürokratieabbau:
Das neue Gesetzespaket führt zu einem massiven Abbau von Steuerbürokratie und erleichtert Photovoltaikanlagen-Betreibern das Leben erheblich. Sie können so meist einen vierstelligen Betrag bei der Anschaffung einsparen. Allerdings sollten sie die Übergangsfristen beachten.
Anders als in der Werbung, kannte das deutsche Steuerrecht bislang keinen Steuersatz von 0 Prozent. Deutschland ist mit dem neuen Gesetz Vorreiter in der EU. Das führt zu der kuriosen Situation, dass auf Rechnungen für PV-Anlagen Formulierungen wie „zuzüglich 0 Prozent Umsatzsteuer“ auftauchen werden.
Erst bei Ihnen als Kunden wird der Nullsteuersatz angewandt, denn Handwerker und Co. könnten sonst die Vorsteuer nicht vom Finanzamt verrechnet bekommen. Mit dem beschriebenen Vorgehen wird die Vorsteuererstattung in der gesamten Lieferkette sichergestellt.
Überblick über neue Photovoltaik-Steuerregeln
1. Umsatzsteuer auf Null:
Gilt für Lieferung und Installation der PV-Anlage, inklusive Zubehör, Speicher usw.
Gilt für Privathäuser, öffentliche Bauten, für Gebäude für das Gemeinwohl
Keine Begrenzung der Anlagengröße, Voraussetzungen gelten bis 30 kWp als erfüllt
Einkünfte und Stromselbstnutzung von Solarstrom für Betreiber werden einkommensteuerfrei
Gültig für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp auf Mehrfamilienhäusern, je Wohnung und Gewerbeeinheit
Maximal 100 kWp pro Steuerzahler
Gilt für alte und neue Anlagen, die alle Kriterien erfüllen
Allerdings können bei Einkommensteruerbefreiungen keine Abschreibungen und Kosten steuerlich geltend gemacht werden
Die Regelung gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022, keine Änderungen für Steuerbescheide vor 2021 möglich
„Liebhaberregelung“ entfällt
Paragraf 3 (EstG) um Nummer 72 ergänzt
3. Lohnsteuerhilfevereine
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Anwendbar für Steuerjahr 2022
Sie dürfen keine Umsatzsteuererklärung erstellen
Diese Fragen bleiben offen
Sie bezahlen keine Umsatzsteuer für Batteriespeicher. Allerdings ist offen, ob das auch für Ladestationen und Energiemanagementsysteme gilt. Die Finanzverwaltung sollte noch genauer angeben, in welchen Fällen der Nullsteuersatz gelten soll. Auf die Fachbetriebe kommt viel Arbeit mit der Anpassung des Rechnungswesens zu.
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Fazit
Mit der massiven Steuersenkung soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Durch die Senkung der Kosten und den weiteren Abbau von Bürokratie wird die Investition in Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe noch lukrativer. Überlegen Sie jetzt auch, sich eine Solaranlage anzuschaffen und Ihre persönlichen Energiekosten massiv zu senken? Es wird Ihnen und der Umwelt Vorteile bringen und Sie unabhängiger von den steigenden Energiekosten machen. Hier können Sie unverbindliche Angebote anfordern.
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Ohne Stromspeicher kann ein Einfamilienhaus mit eigener PV-Anlage ca. 30% des Solarstroms selbst nutzen. Mit einem Solarstrom Speicher ist ein Eigenverbrauch von 60-80% möglich.